Die UN-Nummern 1133, 1210, 1263 und 1866 sowie Klebstoffe, Druckfarben, Druckfarbzubehrstoffe, Farben, Farbzubehrstoffe und Harzlsungen, die der UN-Nummer 3082 zugeordnet sind, drfen als Stoffe der Verpackungsgruppen II und III in Mengen von hchstens 5 Litern je Verpackung in Verpackungen aus Metall oder Kunststoff, die nicht die Prfungen nach Kapitel 6.1 bestehen mssen, verpackt werden, wenn sie wie folgt befrdert werden:

(a) als Palettenladung, in Gitterboxpaletten oder Ladungseinheiten (unit loads), z. B. einzelne Verpackungen, die auf eine Palette gestellt oder gestapelt sind und die mit Gurten, Dehn- oder Schrumpffolie oder einer anderen geeigneten Methode auf der Palette befestigt sind; fr den Seetransport mssen die Palettenladungen, Gitterboxpaletten oder Ladungseinheiten (unit loads) in einer geschlossenen Gterbefrderungseinheit festgestaut und gesichert werden. Auf Roll-on/Roll-off-Schiffen drfen die Ladeeinheiten (unit loads) in Fahrzeugen befrdert werden, die keine gedeckten Fahrzeuge sind, sofern sie bis zur vollen Hhe der befrderten Ladung sicher vergittert sind; oder

(b) als Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen mit einer hchsten Nettomasse von 40 kg.